Qualitätsordnung
1.
Die Sortierung muss den gültigen Abensberger Sortierrichtlinien entsprechen. (kein "Spargelmix" im Sonderangebot).
2.
Zur Optimierung der Düngung ist vor der Pflanzmaßnahme sowie im 4. Standjahr eine Bodenuntersuchung auf PH-Wert, Phosphor, Kali und Magnesium durchzuführen. Bodenproben zur Stickstoffuntersuchung sind jährlich, kurz vor Stechende des jeweiligen Schlages zu ziehen.
3.
Notwendige Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen sind nach den Empfehlungen des zuständigen Amtes für Landwirtschaft und Ernährung auszurichten.
4.
Der geerntete Spargel muss so schnell wie möglich schockgekühlt und nach der Aufbereitung kühl bei entsprechender Luftfeuchte gelagert werden (nicht im Wasser!!)
5.
Alle Erzeuger müssen beim Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung (LKP) angemeldet sein und kontrollierten und integrierten Anbau betreiben.
Diese Qualitätsordnung wird unangemeldet von unabhängigen Kontrolleuren (z.B. LKP o. ä.) überprüft. Das Nichteinhalten der o.a. Richtlinien zieht unweigerlich den Verlust der Mitgliedschaft nach sich.







